§ 10 Die Zuständigkeit des Vorstands

§ 10 Die Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind oder werden.

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
  2. Einberufung der Mitgliederversammlung
  3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  4. Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts

Der Vorstand erstattet über seine Tätigkeit, Beratungen und Beschlüsse den ordentlichen Mitgliedern Bericht.