Versicherungsschutz und Reisewarnungen

Reisewarnungen und Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig Reisewarnungen für das Ausland. Bitte schau nach, ob für dein Zielland eine Reisewarnung veröffentlicht wurde: Reisewarnungen

Alle deutschen Staatsbürger:innen, die sich im Ausland aufhalten, sollten sich in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt rät dazu, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationenschnell Verbindung aufgenommen werden kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren.

Hier kannst Du Dich registrieren: Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland

Falls du im Ausland in einen Notfall gerätst: In dringenden Angelegenheiten wende dich bitte telefonisch an das Auswärtige Amt (Telefon 03018-17 0). Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man dich mit dem zuständigen Referat verbinden und dir auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können

Versicherungsschutz

Alle Studierende, die im Ausland famulieren möchten, sollten sich umfassend absichern. Das von uns in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärzteversicherung entwickelte Paket enthält alle wichtigen Aspekte, die für einen umfassenden Schutz gewährleistet sein müssen, damit Du keine unerwarteten Überraschungen erlebst.

Beratung

Speziell geschulte Repräsentant:innen der Deutschen Ärzte Finanz stehen zur individuellen Beratung an deiner Hochschule zur Verfügung. An jeder Zahnklinik findest Du einen persönlichen Ansprechpartner. Das ZAD-Versicherungspaket kannst Du auch online abschließen.

Berufs- und Privathaftpflichtversicherung

Die Versicherung dient zur Abwehr oder Abgeltung von Ansprüchen gegenüber dem Famulanten oder der Famulantin aufgrund z.B. der Beschädigung von Instrumenten/Geräten oder bei „Behandlungsfehlern“.

Bitte beachte: Als Famulant:in bist Du im Regelfall nicht über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert.

Unfallversicherung

Dieser Schutz sichert Dich gegen Folgekosten nach einem Unfall ab. Beispielsweise bei einer beruflichen Fahrt oder privaten Exkursionen, einschließlich der Übernahme möglicher Bergungskosten. Falls bleibende Schäden zurückbleiben, wird eine hohe Invaliditätsentschädigung fällig.

Bitte beachte: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf eine Tätigkeit im Ausland.

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist keine Vollversicherung, sondern eine „Notfallversicherung“. Übernommen werden alle Behandlungskosten – auch für stationäre Aufenthalte – insbesondere auch die Kosten für einen ggf. notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Bitte beachte: Sozialversicherungsabkommen, die eine gegenseitige Kostenerstattung im Krankheitsfalle im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen vorhersehen, existieren nur in wenigen Staaten.