FAQ Förderantrag

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Was wird gefördert?

Der Deutscher Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) fördert praxisbezogene Auslandsfamulaturen durch die Vergabe eines Reisekostenzuschusses. Der DAAD finanziert aus Mitteln des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Mobilität für Studierende, die vermittelte Praktika im außereuropäischen Ausland (ausgenommen EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) wahrnehmen möchten. Das Ziel ist, die Auslandsmobilität von Studierenden an deutschen Hochschulen zu fördern.

In diesem Zusammenhang arbeitet der DAAD daher eng mit dem Zahnmedizinischen Austauschdienst e. V. zusammen. Der ZAD ist für die gesamte Abwicklung der Förderung verantwortlich und übermittelt dem DAAD in regelmäßigen Abständen Sachberichte hinsichtlich der Bewerbungen.

Gefördert werden: Fachpraktika („Famulaturen“) im außereuropäischen Ausland (d. h. nicht in EU-Ländern, Großbritannien, Schweiz, Norwegen oder/und Liechtenstein).

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Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Studierende der Zahnmedizin, die an staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland als ordentliche Studierende eingeschrieben sind. Die Studierende müssen während der Famulatur immatrikuliert sein.
  • Der Reisekostenzuschuss kann auch nach absolviertem Staatsexamen beantragt werden, sofern die Immatrikulation als Student:in oder Promotionsstudent:in der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden kann.
  • Internationale Studierende/Doktorand:innen, die bereits mit einem „Incoming-DAAD-Stipendium“ in Deutschland gefördert werden, können sich nicht bewerben.
  • Erfolgreicher Abschluss des integrierten Behandlungskurses 1 oder ein äquivalenter Leistungsnachweises ist ebenfalls Voraussetzung für die Antragsstellung.
  • Zwischen zwei Förderbewilligungen des ZAD müssen mindestens zwei Jahre liegen.
  • Es ist eine kostenlose ZAD-Mitgliedschaft notwendig. Die Mitgliedschaft wird gemeinsam mit dem Förderantrag beantragt.

Hier könnt ihr mit einer Checkliste prüfen, ob ihr antragsberechtigt seid.

Außerdem versichert ihr, dass ihr für die Laufzeit des Reisekostenzuschusses keine nicht mit dem ZAD sowie dem DAAD abgestimmten Förderungsleistungen anderer Organisationen in Anspruch nehmen werdet; ferner werdet ihr den ZAD sowie DAAD über eventuell während des Auslandsaufenthaltes erzielte Einkünfte unterrichten.

Die Vermittlung eines Famulaturplatzes durch eine der vorgenannten Austauschorganisationen begründet keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Reisekostenzuschuss.

Soziale Bedürftigkeit der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers sowie die Höhe des Reisekostenzuschusses nach Zielland haben weder auf die Bewilligung noch auf die Bemessung des Zuschusses Einfluss.

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Dauer der Famulatur

Reisekostenzuschüsse können ausschließlich für Famulaturen/Praktika mit einer Dauer von mindestens 29 (Kalender-)Tagen (mehr als 28 Tage) und maximal einem Jahr beantragt werden.

Der Anreisetag muss vor dem ersten Arbeitstag liegen. Der Abreisetag muss nach dem letzten Arbeitstag liegen.

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Wann bewerben?

Die Bewerbung ist erst zwei Monate vor Famulaturbeginn zu beantragen.

Zudem muss die Bewerbung spätestens 14 Tage vor Famulaturbeginn vorliegen. Es besteht somit ein Zeitfenster von 6 Wochen. Während der Famulatur eingereichte Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

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Wie hoch ist die Unterstützung?

Die Förderung erfolgt mit einem einmaligen länderbezogenen Zuschuss zu den Reisekosten. Das bedeutet, dass eine Person die 3 Monate in einem Land arbeitet, den selben Zuschuss erhält wie eine Person, die nur 2 Monate vor Ort ist. Die Höhe des Zuschusses für Dein Zielland findest Du unter:
Übersicht Reisekostenzuschüsse

Die Förderung findet unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel statt.

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Ablauf & benötigte Dokumente

Die Bewerbung zum Reisekostenzuschuss ist über unseren Förderantrag möglich. Folgende Dokumente müsst Ihr für die Antragsstellung vorbereitet haben:

  1. Lebenslauf: Tabellarischer Kurzlebenslauf. Maximal drei Seiten.
  2. Kopie der Zusage der Gastorganisation: Bevor ihr euch bewerben könnt, benötigt ihr eine Bestätigung. Das Schreiben muss folgendes enthalten:
    • Name des Famulanten oder der Famulantin
    • Geburtsdatum
    • Genaue Angaben zum Zeitraum der Famulatur
    • Offizieller Briefkopf, Stempel und Unterschrift der ausstellenden Gastuniversität oder Organisation.
  3. Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum der Famulatur. Eine Kopie des Studierendenausweises wird nicht akzeptiert.
  4. Kopie des Personalausweises
  5. Nachweis über die getätigte Überweisung in Höhe von €75 an den ZAD*: Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Kaution von 50€, die du zurückerhältst, sowie €25 für Bearbeitungsgebühren, die unsere Vereinsarbeit unterstützen. Hier findest du mehr Infos.
  6. Annahmeerklärung: Bitte ladet euch das Formular ->hier<- herunter.

Bitte nutzt zum Upload lediglich folgende Formate mit einer maximalen Größe von 1 MB: JPG, JPEG, PNG, PDF.

Wir akzeptieren nur Dateien, die über den Förderantrag hochgeladen werden. E-Mails mit Dateien werden nicht bearbeitet.

Zudem sollte auf Umlaute bei der Bezeichnung der Dokumente verzichtet werden.

*Bankverbindung für die Überweisung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf
IBAN: DE22 3006 0601 0002 1319 19
Verwendungszweck: „Name & Zielland Eurer Famulatur“

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WICHTIG: Bescheinigung der Gastorganisation!

Die Famulatur im Ausland wird über den DAAD in Kooperation mit dem ZAD gefördert. Mit der Annahme der Förderung verpflichtest du dich, dem ZAD nach dem Praktikum die Bescheinigung des Praktikumgebers über die Dauer der Famulatur von vor Ort. Nur so kann dir der ZAD den Reisekostenzuschuss auszahlen. Der ZAD kann nur eine offizielle Bestätigung mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel akzeptieren.Bitte beachte: Die Auszahlung des Reisekostenzuschusses erfolgt erst im Nachgang, sobald dem ZAD diese vollständige Bestätigung vorliegt.
Die Bescheinigung des Praktikumsgebers und der Famulaturbericht muss nach dem Praktikum innerhalb von zwei Monaten an den ZAD gesendet werden.

💡 Bitte beachte: Die Auszahlung des Reisekostenzuschusses erfolgt erst im Nachgang, sobald dem ZAD diese vollständige Bestätigung vorliegt.

Förderungswiderruf

Der ZAD als auch der DAAD ist berechtigt, seine Förderungszusage bei Vorliegen wichtiger Gründe zu widerrufen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn:

  • die Voraussetzungen für die Förderung entfallen sind (z.B. bei Abbruch des Praktikums aus Gründen, die der Zuschussempfänger zu vertreten hat),
  • das Praktikum zu anderen als im Förderungsantrag angegebenen Zeiten (z.B. Vorverlegung des Praktikumsbeginns) durchgeführt wird,
  • die Leistung des ZAD bzw. DAAD unter dem Vorbehalt der Rückzahlung stand (z.B. bei erfolgreichem Antrag auf Auslands-BAföG),
  • der Zuschussempfänger vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben über erhebliche Tatsachen gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat (z.B. Zuschussgewährung für denselben Zweck von einer anderen Organisation oder Institution),
  • der Zuschussempfänger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Verletzung der Berichtspflicht).

Bei Widerruf der Förderungszusage sind die unberechtigt bezogenen Leistungen an den ZAD bzw. DAAD zurückzuzahlen und vom Zeitpunkt des Erhaltens der Geldsumme mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.

Wie geht es weiter?

Ihr habt alle nötigen Dokumente vorliegen? Dann könnt ihr nun den Antrag stellen. Wir werden alle eingehenden Bewerbungen prüfen und melden uns dann bei dir.


Zum Förderantrag →

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