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Der Deutscher Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) fördert praxisbezogene Auslandsfamulaturen durch die Vergabe eines Reisekostenzuschusses. Der DAAD finanziert aus Mitteln des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Mobilität für Studierende, die vermittelte Praktika im außereuropäischen Ausland (ausgenommen EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein) wahrnehmen möchten. Das Ziel ist, die Auslandsmobilität von Studierenden an deutschen Hochschulen zu fördern.
In diesem Zusammenhang arbeitet der DAAD daher eng mit dem Zahnmedizinischen Austauschdienst e. V. zusammen. Der ZAD ist für die gesamte Abwicklung der Förderung verantwortlich und übermittelt dem DAAD in regelmäßigen Abständen Sachberichte hinsichtlich der Bewerbungen.
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Hier könnt ihr mit einer Checkliste prüfen, ob ihr antragsberechtigt seid.
Außerdem versichert ihr, dass ihr für die Laufzeit des Reisekostenzuschusses keine nicht mit dem ZAD sowie dem DAAD abgestimmten Förderungsleistungen anderer Organisationen in Anspruch nehmen werdet; ferner werdet ihr den ZAD sowie DAAD über eventuell während des Auslandsaufenthaltes erzielte Einkünfte unterrichten.
Die Vermittlung eines Famulaturplatzes durch eine der vorgenannten Austauschorganisationen begründet keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Reisekostenzuschuss.
Soziale Bedürftigkeit der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers sowie die Höhe des Reisekostenzuschusses nach Zielland haben weder auf die Bewilligung noch auf die Bemessung des Zuschusses Einfluss.
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Reisekostenzuschüsse können ausschließlich für Famulaturen/Praktika mit einer Dauer von mindestens 29 (Kalender-)Tagen (mehr als 28 Tage) und maximal einem Jahr beantragt werden.
Der Anreisetag muss vor dem ersten Arbeitstag liegen. Der Abreisetag muss nach dem letzten Arbeitstag liegen.
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Die Bewerbung ist erst zwei Monate vor Famulaturbeginn zu beantragen.
Zudem muss die Bewerbung spätestens 14 Tage vor Famulaturbeginn vorliegen. Es besteht somit ein Zeitfenster von 6 Wochen. Während der Famulatur eingereichte Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
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Die Förderung erfolgt mit einem einmaligen länderbezogenen Zuschuss zu den Reisekosten. Das bedeutet, dass eine Person die 3 Monate in einem Land arbeitet, den selben Zuschuss erhält wie eine Person, die nur 2 Monate vor Ort ist. Die Höhe des Zuschusses für Dein Zielland findest Du unter:
Übersicht Reisekostenzuschüsse
Die Förderung findet unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel statt.
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Die Bewerbung zum Reisekostenzuschuss ist über unseren Förderantrag möglich. Folgende Dokumente müsst Ihr für die Antragsstellung vorbereitet haben:
Bitte nutzt zum Upload lediglich folgende Formate mit einer maximalen Größe von 1 MB: JPG, JPEG, PNG, PDF.
Wir akzeptieren nur Dateien, die über den Förderantrag hochgeladen werden. E-Mails mit Dateien werden nicht bearbeitet.
Zudem sollte auf Umlaute bei der Bezeichnung der Dokumente verzichtet werden.
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Die Famulatur im Ausland wird über den DAAD in Kooperation mit dem ZAD gefördert. Mit der Annahme der Förderung verpflichtest du dich, dem ZAD nach dem Praktikum die Bescheinigung des Praktikumgebers über die Dauer der Famulatur von vor Ort. Nur so kann dir der ZAD den Reisekostenzuschuss auszahlen. Der ZAD kann nur eine offizielle Bestätigung mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel akzeptieren.Bitte beachte: Die Auszahlung des Reisekostenzuschusses erfolgt erst im Nachgang, sobald dem ZAD diese vollständige Bestätigung vorliegt.
Die Bescheinigung des Praktikumsgebers und der Famulaturbericht muss nach dem Praktikum innerhalb von zwei Monaten an den ZAD gesendet werden.
💡 Bitte beachte: Die Auszahlung des Reisekostenzuschusses erfolgt erst im Nachgang, sobald dem ZAD diese vollständige Bestätigung vorliegt.
Der ZAD als auch der DAAD ist berechtigt, seine Förderungszusage bei Vorliegen wichtiger Gründe zu widerrufen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn:
Bei Widerruf der Förderungszusage sind die unberechtigt bezogenen Leistungen an den ZAD bzw. DAAD zurückzuzahlen und vom Zeitpunkt des Erhaltens der Geldsumme mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
Ihr habt alle nötigen Dokumente vorliegen? Dann könnt ihr nun den Antrag stellen. Wir werden alle eingehenden Bewerbungen prüfen und melden uns dann bei dir.
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