§ 7 Mitgliedsbeiträge

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Von den ordentlichen Mitgliedern, den Mitgliedern auf Lebenszeit sowie den außerordentlichen Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Fördermitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.