Versicherungsschutz und Reisewarnungen

Versicherungsschutz

 

Alle Studierende, die im Ausland famulieren möchten, müssen sich umfassend absichern. Das von uns in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärzteversicherung entwickelte Paket enthält alle wichtigen Aspekte, die für einen umfassenden Schutz gewährleistet sein müssen, damit Du keine unerwarteten Überraschungen erlebst.

Beratung

Speziell geschulte Repräsentanten der Deutschen Ärzte Finanz stehen zur individuellen Beratung vor Ort zur Verfügung. An jeder Zahnklinik findest Du einen persönlichen Ansprechpartner. Das ZAD-Versicherungspaket kannst Du auch schnell und unbürokratisch online abschließen.

Berufs- und Privathaftpflichtversicherung

Die Versicherung dient zur Abwehr oder Abgeltung von Ansprüchen gegenüber dem Famulanten aufgrund z.B. der Beschädigung von Instrumenten/Geräten oder bei „Behandlungsfehlern“.

Bitte beachte: Als Famulant:in bist Du im Regelfall nicht über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert.

Unfallversicherung

Dieser Schutz sichert Dich gegen Folgekosten nach einem Unfall ab. Beispielsweise bei einer beruflichen Fahrt oder privaten Exkursionen, einschließlich der Übernahme möglicher Bergungskosten. Falls bleibende Schäden zurückbleiben, wird eine hohe Invaliditätsentschädigung fällig.

Bitte beachte: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nicht auf eine Tätigkeit im Ausland.

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist keine Vollversicherung, sondern eine „Notfallversicherung“. Übernommen werden alle Behandlungskosten – auch für stationäre Aufenthalte – insbesondere auch die Kosten für einen ggf. notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Bitte beachte: Sozialversicherungsabkommen, die eine gegenseitige Kostenerstattung im Krankheitsfalle im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen vorhersehen, existieren nur in wenigen Staaten (zumeist in der EU).

 

Reisewarnungen und Krisenvorsorgeliste

 

Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig Reisewarnungen für das Ausland. Bitte schau nach, ob für dein Zielland eine Reisewarnung veröffentlicht wurde: Reisewarnungen

Alle Deutschen, die sich – auch kurzzeitig – im Ausland aufhalten, sollten sich in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt rät dazu, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationenschnell Verbindung aufgenommen werden kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren.

Hier kannst Du Dich registrieren: Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland

Falls du im Ausland in einen Notfall gerätst: In dringenden Angelegenheiten wende dich bitte telefonisch an das Auswärtige Amt (Telefon 03018-17 0). Die Telefonzentrale ist 24 Stunden besetzt. Dort wird man Sie mit dem zuständigen Referat verbinden und Ihnen auch außerhalb der Dienstzeiten weiterhelfen können