Der ZAD ist für den organisatorischen Ablauf und somit für das Bewerbungsverfahren zum Förderprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. (DAAD) zuständig. In gemeinsamer Kooperation wird ein Reisekostenzuschuss vergeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich immer um eine Bewerbung des Reisekostenzuschusses handelt.
Soziale Bedürftigkeit der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers sowie die Höhe des Reisekostenzuschusses für das Ausland haben weder auf die Bewilligung noch auf die Bemessung des Zuschusses Einfluss. Der Fahrtkostenzuschuss wird einmalig ausgezahlt.
Nur Mitglieder des ZAD e. V. können einen Antrag stellen. Noch kein Mitglied?
Dann bitte hier den Mitgliedsantrag ausfüllen: Zum Mitgliedsantrag.
Die Mitgliedschaft ist komplett beitragsfrei. Als Mitglied können wir mit Dir einfacher kommunizieren sowie Dir relevante Informationen zukommen lassen.
Antragsberechtigt sind deutsche Studierende, die an wissenschaftlichen Hochschulen, staatlichen und staatlich anerkannten Fachhochschulen in der Bundesrepublik als ordentliche Studierende eingeschrieben sind.
Eine Immatrikulation im Studium der Zahnmedizin muss vorliegen. Zudem müssen die Studierenden auch während des Zeitraums der Famulatur immatrikuliert sein. Der Reisekostenzuschuss kann auch nach absolviertem Staatsexamen beantragt werden, sofern die Immatrikulation als Studentin/Student der Zahnmedizin oder als Promotionsstudentin/Promotionsstudent an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden kann.
Der Abschluss des ersten klinischen Behandlungskurses (KONS 1, 2. klinisches Semester) ist ebenfalls Voraussetzung.
Der Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende muss den Anforderungen entsprechen. Zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende müssen mindestens 29 (Kalender-)Tage liegen (mehr als 28 Tage).
Zwischen zwei Förderbewilligungen müssen mindestens zwei Jahre liegen.
Ausserdem versichert ihr, dass ihr für die Laufzeit des DAAD-Stipendiums bzw. Reisekostenzuschusses keine nicht mit dem ZAD sowie dem DAAD abgestimmten Förderungsleistungen anderer Organisationen in Anspruch nehmen werdet; ferner werdet ihr den ZAD sowie DAAD über eventuell während des Auslandsaufenthaltes erzielte Einkünfte unterrichten.
Die Vermittlung eines Famulaturplatzes durch eine der vorgenannten Austauschorganisationen begründet keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses.
Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen können sich bewerben, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder wenn sie an einer deutschen Hochschule promovieren, und während dieser Zeit ins Ausland gehen wollen. Diese Regelung gilt nicht für internationale Studierende/Doktoranden, die bereits mit einem „Incoming-DAAD-Stipendium“ in Deutschland gefördert werden.
Die Bewerbung ist erst zwei Monate vor Famulaturbeginn zu beantragen. Vorherige eingereichte Bewerbungen können nicht bearbeitet werden. Ausserdem muss die Bewerbung spätestens 14 Tage vor Famulaturbeginn dem ZAD vorliegen.
Eingereichte Bewerbungen während der Famulatur werden nicht akzeptiert.
Daher muss eine Bewerbung im Zeitraum von zwei Monaten vor Famulaturbeginn bis 14 Tage vor Famulaturbeginn eingereicht werden.
Die Bewerbung zum Reisekostenzuschuss ist über unseren Förderantrag möglich.
Da ihr einige Dokumente hochladen müsst, bitten wir euch vorab, nachfolgende Informationen sorgsam zu lesen.
Folgende Dokumente müsst Ihr für die Antragsstellung vorliegen haben:
Bitte nutzt zum Upload bitte lediglich folgende Formate mit einer maximalen Größe von 1 MB: JPG, JPEG, PNG, PDF
Falls die Dateien größer als 1 MB sind, dann können diese nicht übermittelt werden!
Wir akzeptieren nur Dateien die über den Förderantrag hochgeladen werden, E-Mails mit Dateien werden nicht bearbeitet.
Zudem sollte auf Umlaute bei der Bezeichnung der Dokumente verzichtet werden!
*Nutzt für die Überweisung bitte folgende Bankangaben:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf
IBAN: DE22 3006 0601 0002 1319 19
Verwendungszweck: „Name & Zielland Eurer Famulatur“
Dein Praktikum im Ausland wird über den DAAD in Kooperation mit dem ZAD gefördert. Mit der Annahme der Förderung hast du dich verpflichtet, dem ZAD nach dem Praktikum deine Unterlagen zum Abschlussbericht (Famulaturbericht) zukommen zu lassen. Dieser beinhaltet auch eine Bescheinigung des Praktikumgebers über die Dauer der Famulatur von vor Ort. Der ZAD benötigt in allen Fällen eine Bestätigung, ähnlich wie der Zusage vor der Famulatur, die im jeweiligen Famulaturland ausgestellt wird. Diese Bestätigung muss den Namen des Famulanten sowie den Praktikumszeitraum aufweisen. Die Bescheinigung des Praktikumsgebers und der Famulaturbericht muss nach dem Praktikum innerhalb von zwei Monaten an den ZAD gesendet werden.
Der ZAD als auch der DAAD ist berechtigt, seine Förderungszusage bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu
widerrufen.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
Bei Widerruf der Förderungszusage sind die unberechtigt bezogenen Leistungen an den ZAD bzw. DAAD zurückzuzahlen und vom Zeitpunkt des Erhaltens der Geldsumme mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
Ihr habt alle nötigen Dokumente vorliegen? Dann könnt ihr nun den Förderantrag stellen.
Wir werden alle eingehenden Bewerbungen prüfen und melden uns dann bei dir.