Rückwirkende Teilauszahlung für ausgebliebene Reisekostenzuschüsse (21.05.2026)
Liebe Mitglieder des ZADs, liebe LEOs, liebe Kommiliton:innen,
aktuell beschäftigen viele Studierende die ausgebliebenen Reisekostenzuschüsse für im Zeitraum von 01. Januar 2026 bis zum 3. März 2026 begonnene Famulaturen. Für den neuen Vorstand des ZAD ist es ein wichtiges Anliegen, für diese Situation eine Lösung zu finden.
Der ZAD verfügt über institutionelle Rücklagen für Vereinsangelegenheiten. Während die Reisekostenzuschüsse aus Mitteln des DAAD bezahlt werden und dessen Förderrichtlinien unterlegen, hat der ZAD dank der Bearbeitungsgebühr Rücklagen bilden können. Diese institutionellen Mittel werden genutzt, um die Vereinsarbeit zu ermöglichen, wie etwa Kosten für Notar, Vereinsregister, Bankgebühren, und Steuerberater.
Wir schlagen nun vor, diese Rücklagen zu nutzen, um diejenigen, für die keine Antragsstellung möglich war, zumindest teilweise finanziell zu unterstützen. Der dafür verfügbare Betrag beträgt 5.000€. Die verfügbaren Mittel sollen an Studierenden ausgezahlt werden, die ihre Famulatur im Zeitraum von 01. Januar 2026 bis einschließlich 03. März 2026 begonnen haben und unter regulären Umständen einen DAAD-Reisekostenzuschuss erhalten hätten. (Wer ist antragsberechtigt?)
Damit wir die Verteilung der Gelder planen können, bitten wir euch, einen entsprechenden Antrag einzureichen.
Sendet bitte hierzu eine Immatrikulationsbescheinigung (Wintersemester 25/26) sowie die Bestätigung der Partnerorganisation vor Ort an info@zad-online.com. Es ist nicht notwendig, den gesamten Förderantrag zuzusenden, und auch auf die sonst übliche Bearbeitungsgebühr und Kaution wird in diesem Fall verzichtet.
Der Zeitraum für die Antragstellung endet am 30.06.2026. Dabei können sich ausdrücklich auch Studierende melden, die in diesem Zeitraum keinen Antrag eingereicht haben, da eine Antragstellung zeitweise technisch nicht möglich war. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden anschließend unter allen Antragsstellenden verteilt. Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, einen Reisekostenzuschuss in regulärer Höhe zu gewähren. Die Auszahlung möchten wir transparent aufteilen, und uns dabei an den länderspezifischen Reisekostensätzen orientieren.
Uns ist bewusst, dass diese Lösung den regulären Reisekostenzuschuss nicht ersetzen kann. Dennoch möchten wir euch mit dieser Maßnahme entgegenkommen und euch zeigen, dass wir eure Situation ernst nehmen. Wir hoffen als Vorstand, dass wir euch hiermit zumindest zu einem Teil unterstützen können und freuen uns sehr auf eure Antragstellung.
Bei Fragen könnt Ihr euch selbstverständlich jederzeit an uns wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Euer ZAD-Vorstand