§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder erkennen den Zweck und die Ziele des Vereins an und sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern, das Vereinsleben zu unterstützen, und die sich aus der Satzung, insbesondere den Aufgaben und Zielen des Vereins ergebenden Rechte und Pflichten zu erfüllen. Die Vereinssatzung sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane sind ausnahmslos zu beachten.

(2) Die ordentlichen Mitglieder sorgen zudem für die Unterrichtung der Studierenden und sonstigen Interessierten über die Projekte und Aktivitäten des Vereins.

(3) Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell und im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Bereichen Erfahrungsaustausch, Weiterbildung, Kontaktpflege u.ä.

(4) Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind nur ordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder auf Lebenszeit haben ein Recht auf Teilnahme an den Vereins- und Mitgliederveranstaltungen sowie ein Rede- und Antragsrecht. Außerordentliche Mitglieder und Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung weder Antrags- noch Stimmrecht, aber Rederecht. Die gesetzlichen Mitgliedschaftsrechte der außerordentlichen Mitglieder und der Fördermitglieder im Übrigen bleiben unberührt.