(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig.
(2) Zweck des Vereins ist, den internationalen studentischen Austausch zu fördern und Studierende der Zahnmedizin an deutschen Hochschulen bei der Organisation einer Auslandsfamulatur zu unterstützen sowie die bundesweite Vermittlung und Betreuung ausländischer Studierenden der Zahnmedizin an deutschen Universitäten. Der Zweck des Vereins wird zur Förderung der Studentenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Völkerverständigung angestrebt.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: