(1) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke im Sinne von § 2 der Satzung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder widersprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Alle Inhaber von Ämtern des Vereins sind ehrenamtlich tätig.